Fördermöglichkeiten entdecken

Höchste Zeit zu bauen, denn der Bund und die Länder bieten verschiedene, interessante Neubauförderungen an.

Denken Sie über einen Hausbau nach, dann sollten sich auch mit den Fördermöglichkeiten und den Voraussetzungen für eine Förderung beschäftigen. Verpassen Sie nicht aus Versehen den richtigen Zeitpunkt für den Förderantrag, sonst verschenken Sie bares Geld. Prüfen Sie daher frühzeitig mit uns und unseren unabhängigen Finanzierungsexperten, ob Sie förderfähig sind und von einer Neubauförderung profitieren können.

Bereits 2022 wurde angekündigt, dass 2023 im Neubau Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gefördert wird. Sie können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von zinsvergünstigten Krediten bis zu 270.000 Euro profitieren. Welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und welche Informationen es aktuell dazu gibt, erfahren Sie von uns.

1. Bundesförderung Wohneigentum für Familien (300)

Das Programm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist als Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in aller Munde. Diese Familienförderung ermöglicht Familien mit geringen bis mittleren Einkommen den Traum der eigenen vier Wände. Die jährliche Einkommensgrenze beträgt mit einem Kind seit dem 16. Oktober 2023 90.000 Euro und für jedes weitere minderjährige 10.000 Euro zusätzlich. Die Jahreseinkommensgrenze wird damit um rund 30.000 Euro erhöht.

Die Förderung "Wohneigentum für Familien" fördert ausschließlich energieeffiziente Wohngebäude, die neugebaut werden. Bestandsgebäude sind ausgeschlossen. Wenn Sie alle Voraussetzungen der Familienförderung erfüllen, können Sie von einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 270.000 Euro profitieren.

Zu beachten:
  • Die Familienförderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einer Einkommensgrenze von 90.000 Euro (Ihr Bruttoeinkommen darf höher sein!)
  • Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro
  • Zinsgünstige Kredite bis zu 270.000 Euro, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebender Kinder
  • Förderung der Baukosten, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Das Haus muss selbst bewohnt werden, Sie dürfen bisher kein Wohneigentum wie eine Eigentumswohnung besitzen und kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben

2. Bundesförderung für effiziente Gebäude - klimafreundlicher Neubau (297)

Das Ende der Förderung Wohneigentum (Kredit 261) ist der Anfang der neuen Förderung "klimafreundlicher Neubau". Diese Förderung teilt sich in zwei Förderstufen, die Ihnen einen zinsvergünstigten Kredit bis zu 150.000 Euro bieten.

1. Klimafreundliches Gebäude (KFWG):

Erfüllung des KfW-Standard "Effizienzhaus 40" für den Primärenergiebedarf
Nachweis der Treibgas-Reduktion im gesamten Lebenszyklus
Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien
Klimafreundliches Gebäude mit QNG (KFWG-Q)

2. Zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat, entweder QNG Plus oder QNG Premium

Einbindung eines Energieexperten und der Zertifizierungsstelle
Die KfW unterstützt Maßnahmen, die den Bau und Kauf von Gebäuden inklusive Nebenkosten umfassen. Auch Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater werden gefördert, um sicherzustellen, dass Ihre Häuser energieeffizient und nachhaltig sind.

Erleben Sie die großzügige KfW-Förderung für Ihren Neubau:

Förderstufe KFWG: Bis zu 100.000 € als zinsgünstiges KfW-Darlehen mit 10 Jahren Zinsbindung.
Förderstufe KFWG-Q: Bis zu 150.000 € je Gebäude, wenn unser Bittermann und Weiss-Ökohaus die KFWG-Q-Stufe erfüllt – inklusive strenger Nachhaltigkeitszertifizierung für QNG Premium.
Wählen Sie den smarten Weg zur Energieeffizienz und lassen Sie sich belohnen! Vergleichen Sie die Vorteile unserer Förderstufen KFWG-Q, KFWG und Standard KfW 55 und entdecken Sie die finanziellen Möglichkeiten, die Bittermann und Weiss Ihnen bietet.


Wie Vorkehrungen zur Energieeffizienz sich rechnen

Nach aktuellen Vergleichsrechnungen des hauseigenen Baufritz-Finanzierungsservice wird insbesondere Energieeffizienz belohnt.

 

KfWG-Q

KfWG

Standard KfW 55

Wandaufbau

31,27 cm

31,27 cm

31,27 cm

Voll-Werte-Dach AA
(besser gedämmt, noch kleinerer CO2 Fußabdruck)

41,75

41,75 31,25

Photovoltaikanlage

Ja

Ja

BW Pflicht

Batteriespeicher

Nein

Nein

Optional

Zertifizierung

QNG nach BiRN

Ökobilanz

Keine

 

 

 

 

Zinsvorteil Darlehen Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kredit KFW297**

- 26.152 EUR**

- 17.435 EUR***

 

 

 

 

 

Darlehensbetrag*

498.900 EUR*

493.900 EUR*

441.336 EUR*

Förderung

- 26.152 EUR

- 17.435 EUR

0 EUR

 

472.748 EUR

476.465 EUR

441.336 EUR

3. Förderungen der Bundesländer

Einige Bundesländer (Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) bieten interessante Förderprogramme. Wer zum Beispiel in Baden-Württemberg ein selbstgenutztes Eigenheim kauft oder baut, dem greift das Bundesland mit einer Förderung unter die Arme. Das gilt insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern - sie werden mit besonders günstigen Baufinanzierungen unterstützt. Je mehr Kinder im Haushalt leben, um so höher fällt der Immobilienkredit aus. Ein Überblick über die Förderung von Wohneigentum in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg greift Familien beim Eigenheim-Bau oder -Kauf mit einer günstigen Baufinanzierung unter die Arme Langfristiges und zinsloses Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung gesucht? Familien in Baden-Württemberg sind dann bei der L-Bank an der richtigen Adresse! Mit dem Förderprogramm "Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)

Voraussetzungen für die Eigenheim-Förderung in Baden-Württemberg
  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt muss im Haushalt leben oder in den nächsten sechs Monaten wird Nachwuchs erwartet.
  • Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben, können auch ohne Kinder eine Förderung erhalten.
  • Es ist noch kein Wohneigentum vorhanden oder die vorhandene Immobilie ist nicht groß genug (Angemessen für eine 4-köpfige Familie ist eine Größe von 90 m² Wohnfläche. Für jedes weitere Kind kommen 10 m² dazu.)
  • Das Eigenheim wird selbst genutzt.
  • Das Haushaltseinkommen überschreitet die Einkommensgrenzen nicht (Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten, 2 Personen 60.000 Euro, 3 Personen 69.500 Euro, 4 Personen 79.000 Euro, 5 Personen 88.500 Euro, für jede weitere Person 9.500)
  • Wohnflächenunter- und -obergrenze werden eingehalten. (Die Wohnfläche darf maximal 160 m² groß sein. Bei Haushalten mit mehr als 4 Personen erhöht sich die Grenze um 15 m² für jede weitere Person. Der Zuschnitt der Wohnung muss zudem angemessen und familiengerecht sein.)
  • Die Förderung setzt Eigenleistung in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten voraus, bei erstrangiger Absicherung der L-Bank-Darlehen mindestens 15 Prozent. Mindestens 8,5 Prozent der Gesamtkosten müssen durch Eigenkapital finanziert werden. Ist das nicht möglich, kann das Darlehen teilweise in einen Direktzuschuss umgewandelt werden.

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